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Verwendung Arbeitsrappenfonds
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Verwendung Arbeitsrappenfonds

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «zur Verwendung des Arbeitsrappenfonds»
Abstimmungsdatum 11.09.1949
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 22.2%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Öffentliche Ausgaben,
Öffentliche Finanzen
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte eine neue Verwendung des Arbeitsrappenfonds, der sich mittlerweile auf 17 Millionen Franken belief. Nur noch die Hälfte des Geldes sollte als Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen, die andere Hälfte sollte sofort für soziale Aufgaben wie Wohnungsbau und Kinderkrippen eingesetzt werden. Der Arbeitsrappen war in den wirtschaftlich schwierigen 1930er Jahren eingeführt worden (s. Abstimmung vom 4.10.1936) und wurde bis 1946 erhoben. Die Gegnerschaft wollte den Fondszweck nicht ändern.

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Partei der Arbeit (PdA)
Im Parlament
Grossratsbeschluss 28.04.1949
Parlamentsberatung Link
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: PdA
Nein: SP, LDP
Parolen Weitere Nein: Gewerkschaftskartell
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 5'422
Nein-Stimmen 19'040
Stimmbeteiligung 42.5%
Stimmberechtigte 58'060
Basler Stadtbuch Chronik