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Erhöhung Unterschriftenzahl auf 3000 für Initiativen
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Erhöhung Unterschriftenzahl auf 3000 für Initiativen

Allgemeines
Offizieller Titel Revision der Kantonsverfassung Erhöhung der Unterschriften auf 3000 für Initiative
Abstimmungsdatum 12.06.1955
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 41.2%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die vom Grossen Rat vorgelegte Verfassungsrevision wollte die nötige Unterschriftenzahl für Volksinitiativen von 2000 auf 3000 erhöhen. Der Regierungsrat hatte ein Minima von 4000 vorgeschlagen. Die Befürworter begründeten die Erhöhung mit dem starken Anstieg der Anzahl Stimmberechtigter, die Gegnerschaft wehrte sich aber erfolgreich gegen eine Erschwerung der Volksrechte. Die Unterschriftenzahl für Initiativen war bisher einmal erhöht worden. (S. Abstimmung vom 4.6.1939).

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 03.10.1955
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (56 gegen 34)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, RDP, KVP
Nein: PdA, Liberale, LdU, EVP, BGP
Parolen Weitere Nein: Handelskammer
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 7'074
Nein-Stimmen 10'110
Stimmbeteiligung 27.8%
Stimmberechtigte 62'742
Basler Stadtbuch Chronik