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Arbeitsrappenbeitrag Altersheim-Neubau
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Arbeitsrappenbeitrag Altersheim-Neubau

Allgemeines
Offizieller Titel Arbeitsrappenbeitrag für Neubau eines Altersheims
Abstimmungsdatum 12.06.1955
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 57.1%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Ausgaben,
Öffentliche Finanzen
Beschreibung der Vorlage

Der Grossratsbeschluss betraf einen Arbeitsrappenbeitrag von 423’500 Franken an die Bürgergemeinde für den Bau eines Altersheims am Bruderholzweg. Dazu kam eine Hypothek. Das neue Altersheim sollte das baulich veraltete Bachofenschlössli ablösen. Der Streit drehte sich um die Frage, für welche Zwecke der Arbeitsrappen verwendet werden darf. Für die Befürworter entsprach ein Altersheim genau dem beabsichtigten Zweck, was die Gegnerschaft bestritt.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 10.03.1955
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee zum Schutz des Arbeitsrappens (Wirtschaftskreise)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, RDP
Stimmfreigabe: BGP
Parolen Weitere Ja: Aktionskomitee für das Altersheim des bürgerlichen Fürsorgeamtes
Nein: Handelskammer
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 9'785
Nein-Stimmen 7'354
Stimmbeteiligung 27.8%
Stimmberechtigte 62'742
Basler Stadtbuch Chronik